Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrSpezielle Hinweise für Stadt Marlow
Die Gebühr für die Beantragung des Internationalen Führerscheins beträgt 14,00 - 14,80 Euro, wenn bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist.
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Fahrerlaubnisbehörde beglichen werden.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
30.12.2022