Wasseruntersuchung durchführen
Aufstellung, Untersuchung und Bewertung aller überwachten Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich der Badegewässerprofile. Die Überwachung/Probennahme erfolgt während der Badesaison vom 20.5.-10.9. alle 4 Wochen im Badebereich in ca. 1m Wassertiefe 30cm unter der Wasseroberfläche. Die Proben werden im Landesamt für Gesundheit und Soziales MV untersucht. Weitere Informationen sowie die Untersuchungsergebnisse werden in der Badewasserkarte aufgezeigt.
Zuständige Stelle
Gesundheitsämter/Fachdienste Gesundheit der Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Badegewässer liegen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitswesenkostenverordnung - GesKostVO M-V)Handlungsgrundlage(n)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG M-V
- Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.01.2018