Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Pflegestützpunkte

Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen werden in den örtlichen Pflegestützpunkten kostenlos, neutral und fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen Pflege, teilstationären Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege (kurzzeitige Heimpflege z. B. nach Krankenhausaufenthalt) oder stationären Pflege (dauerhafte Heimpflege) beraten. Auf Wunsch wird bei der Antragstellung von Pflegeleistungen geholfen oder es werden auch entsprechende Hilfen vermittelt bzw. Kontakte hergestellt. Hierfür stehen kompetente Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Sozialberaterinnen und Sozialberater in den Pflegestützpunkten zur Seite. Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Pflegekassen und dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt betrieben. Sie befinden sich in der Regel in räumlicher Nähe zu den Kreis- bzw. Amtsverwaltungen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Land begleitet die Pflegestützpunkte zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden im Rahmen eines Steuerungsausschusses.

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Standort Stralsund Marienstraße 1, 18439 Stralsund 



E-Mail:  PflegestuetzpunktStralsund@lk-vr.de



Sozialberater: 03831 357-1801



Pflegeberater: 03831 357-1802



 



Öffnungszeiten:



Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr



Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und  12.00 - 16.00 Uhr



 



Standort Bergen auf Rügen  Gingster Chausee 5a, 18528 Bergen auf Rügen



 E-Mail:  PflegestuetzpunktBGN@lk-vr.de



Sozialberater: 03831 357-1803



Pflegeberater: 03831 357-1804



 



Öffnungszeiten:



Dienstag         08.00 - 12.30 Uhr



Donnerstag    08.00 - 12.30 Uhr und  14.00 - 18.00 Uhr



 



Standort Ribnitz-Damgarten  Gänseweg 2, 18311 Ribnitz-Damgarten 



E-Mail:  PflegestuetzpunktRDG@lk-vr.de



Sozialberater: 03831 357-1807



Pflegeberater: 03831 357-1808



 



Öffnungszeiten:



Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr



Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und  12.00 - 16.00 Uhr



 



Außensprechstunde Grimmen  Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen



2. Mittwoch im Monat



 



 



 



 


Formulare

Formulare erhalten Sie bei: entfällt
Onlineverfahren möglich:    entfällt
Schriftform erforderlich:       entfällt
Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

Zuständige Stelle

Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Pflegestützpunkte beraten Sie auch in Ihrem Zuhause, sofern dies gewünscht ist.
Die Pflegestützpunkte sind nicht zuständig für:

  • Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der jeweiligen Pflegekasse), 
  • für Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
  • Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung – Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
  • für Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGuS M-V).

Voraussetzungen

Vorliegen von Pflegebedürftigkeit oder von Pflegebedürftigkeit bedroht 

Verfahrensablauf

Die Pflegestützpunkte können zu den öffentlichen Sprechzeiten von den Ratsuchenden direkt aufgesucht werden oder sich telefonisch beraten lassen. Die Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen.
Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause bei dem/der Pflegebedürftigen erfolgen. Dazu ist zuvor eine telefonische Terminabstimmung mit dem Pflegestützpunkt notwendig.

Ansprechpunkt

Pflegestützpunkte: https://www.pflegestuetzpunktemv.de/images/2014_09_01_Flyer_MV.pdf bzw. https://www.pflegestuetzpunktemv.de/

LAGuS Neubrandenburg für niedrigschwellige Angebote: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Anerkennungen/

Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Zur allgemeinen Beratung benötigen Sie keine Unterlagen. Eventuell nur in Absprache mit dem Pflegestützpunkt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.02.2020

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