Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAA) die zuständigen Stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
In Mecklenburg-Vorpommern richten sich die Kosten nach der Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V).
Die Gebühr hängt von der Anzahl der Wertermittlungsobjekte und der jeweils hierzu mitgeteilten Kaufpreise ab. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.
Voraussetzungen
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Dies wird regelmäßig bei folgenden Antragstellenden angenommen:
- Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- Sachverständige für Grundstückswertermittlung.
Verfahrensablauf
Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.
- Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
- Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
- Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
- Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.
Fristen
- keine
Ansprechpunkt
Ihr Ansprechpunkt in Mecklenburg-Vorpommern ist die Geschäftsstelle des jeweiligen Gutachterausschusses.
Rechtsbehelf
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Gutachterausschusslandesverordnung (GutALVO M-V)
- § 13 Gutachterausschusslandesverordnung (GutALVO M-V)
- Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.02.2023