Förderung: Zuschuss für frauenpolitische Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft beantragen
Für Maßnahmen, die der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft dienen, können Förderungen beantragt werden. Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können rechtsfähige, eingetragene Vereine und Verbände mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Gemeinden und Landkreise. Die Zuwendung kann bis zu 80% der für die Maßnahme anfallenden Kosten betragen. Zuwendungsfähig sind dabei Sachkosten, Honorare bzw. Personalkosten, Reisekosten, Mietkosten und Kinderbetreuungskosten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Formulare
Antragsformulare auf der Webseite der BewilligungsbehördeZuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Voraussetzungen
Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:
- Maßnahme hat frauen- und gleichstellungspolitische Zielsetzung
- Zuwendungsempfänger ist ein rechtsfähiger, eingetragener Verein oder Verband mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern oder eine Gemeine bzw. ein Landkreis Mecklenburg-Vorpommerns
- Eigenanteil des Trägers beträgt mindestens 20%
Verfahrensablauf
- Mit der beabsichtigten Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
- Die Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt.
- Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Finanzierungsplan
- Ob ggf. noch weitere Unterlagen erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
07.01.2020