Förderung: Zuschuss für die Integration von Migrantinnen und Migranten beantragen
Zuwendungszweck
Ziel ist die Förderung der Integration und der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden bedarfsgerechte, regionale und nachhaltige Projekte im Sinne des § 45 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, insbesondere
- Projekte der migrationsspezifischen einschließlich der psychosozialen Beratung, die vorhandene Strukturen der Migrationserstberatung ergänzen
- Projekte zur Verbesserung der Kommunikation, Verständigung und gesellschaftlichen Integration
- Projekte zur Stärkung der Partizipation der Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Vereinen und Initiativen von Migrantinnen und Migranten bei der Entwicklung von Hilfen zur Selbsthilfe sowie deren verstärkte Einbeziehung in das bürgerschaftliche Engagement
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige, rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung nach Abstimmung mit anderen Zuwendungsgebern in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Onlineservice
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.
Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:
- die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
- die Datenschutzerklärung sowie
- ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.
Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.
Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an Dritte zu übermitteln.
Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung.
Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Formulare
- Ein Antragsvordruck ist unter dem unten angegebenen Link erhältlich.
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Förderangelegenheiten
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Voraussetzungen
Gefördert werden können Projekte in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Bedarf für das Projekt soll von Seiten des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, auf dessen oder deren Gebiet das Projekt durchgeführt wird, bestätigt sein.
Für Projekte der migrationsspezifischen Beratung sowie zur sprachlichen und beruflichen Integration sind Qualifikationen des Personals als
- Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder
- Sozialarbeiter/innen mit staatlicher Anerkennung oder
- der Nachweis einer gleichwertigen pädagogischen Qualifizierung
erforderlich.
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.
Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachlich freigegeben am
15.08.2024