Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.
Zuständige Stelle
Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.03.2019