Förderung: Zuwendung für die gesellschaftliche Integration von Geflüchteten und des Zusammenlebens in den Kommunen beantragen
Was wird gefördert?
Ziele des Fonds sind die Förderung der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens im Land sowie die Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens; Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen sollen abgebaut und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Gefördert werden lokal initiierte Projekte u.a.
- Orientierungsangebote,
- Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen,
- Begegnung und Kommunikation zur Stärkung der Kultur des Miteinanders,
- Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit,
- Patenschaftsprojekte für Familien, Frauen und Jugendliche,
- Angebote zur Förderung der Mobilität, Stärkung der Gesundheitskompetenz,
- Gemeinsame Angebote im Umgang mit digitalen sozialen Medien für Einheimische und Flüchtlinge oder
- Angebote zur Konfliktvermeidung.
Gefördert werden auch übergreifende integrationsfördernde Vorhaben wie z.B.
- Alphabetisierungskurse für Asylsuchende mit individueller Bleibeperspektive,
- Maßnahmen zur Gewinnung, Einsatz und Weiterbildung von ehrenamtlichen Integrationsbegleitern in den Kommunen,
- Maßnahmen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kommunen oder ortsansässigen Vereine und Initiativen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können kreisfreie Städte, Landkreise sowie kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns sein, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben.
Wie wird gefördert?
Es werden ausschließlich Vorhaben und Projekte gefördert, deren förderfähige Gesamtausgaben 1.000 Euro nicht unterschreiten. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent aufzubringen.
Formulare
- Ein Antragsvordruck ist unter dem unten aufgeführten Link einsehbar.
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Den Antrag stellen dürfen kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden bei der Bewilligungsbehörde. Sofern sie das Projekt nicht selbst initiiert haben, geben sie als Erstempfänger die Fördergelder an die Projektträger (Vereine, Stiftungen, Initiativen usw.) als Letztempfänger weiter.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.02.2020