Anliegen von A bis Z

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Blindenführhund

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.

Voraussetzungen

  • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
  • Verordnung durch den Augenarzt
  • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
  • persönliche Eignung des Hundehalters
  • täglicher Auslauf
  • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V

Fachlich freigegeben am

02.07.2021

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