Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hauptarbeitsverhältnis mitteilen

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Verfahrensablauf

Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrem Arbeitgeber (formlos) mit. Die Änderung wird anschließend Ihr Arbeitgeber veranlassen.

Fristen

keine

Ansprechpunkt

Arbeitgeber

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

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