Förderung: Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe beantragen
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes sowie des Wildschutzes (zum Beispiel die Biotopgestaltung und -pflege zur Erhaltung und Wiederherstellung der einheimischen Artenvielfalt)
- Maßnahmen zur Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen von Wildarten und die Erarbeitung von Konzepten
- Maßnahmen zur Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung und Verminderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
- Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Jäger
- die Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden
- jagdliche Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- sonstige Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens (wie beispielsweise Projekte zur Erforschung und Fortentwicklung der Jagd, des Jagdhundewesens, der Falknerei und des jagdlichen Brauchtums
- die zweckbestimmte Weiterleitung durch den Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
- Natürliche Personen müssen in Mecklenburg-Vorpommern jagdabgabepflichtig sein und dort ihren Hauptwohnsitz haben sowie Inhaber eines gültigen Jagd- oder Falknerjagdscheins sein.
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und jagdliche Aufgaben wahrnehmen oder dem Jagdwesen dienen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder ausnahmsweise in Einzelfällen als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung.
Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Hinweise und Erklärung zum Datenschutz
Zuständige Stelle
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz, Referat 210
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Voraussetzungen
- Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, die vor Antragseingang noch nicht begonnen worden sind.
- Es werden ausschließlich Zuwendungen für Maßnahmen gewährt, die in Mecklenburg-Vorpommern realisiert und wirksam werden.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Einzelantrag müssen mindestens 500,00 EUR (Bagatellgrenze) betragen. Abweichend hiervon beträgt die Bagatellgrenze bei Kleinprojekten 100,00 EUR.
- Bei Sammelanträgen sind die zuwendungsfähigen (Gesamt)Ausgaben auf höchstens 50.000,00 EUR je Sammelantrag begrenzt.
- Bei Maßnahmen, die Flächen in Anspruch nehmen, muss die antragstellende Person das Eigentum an der Fläche oder für die Dauer der Zweckbindung eine Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen.
- Die Gewährung von Zuwendungen für die Ausbildung zur Revierjägerin oder zum Revierjäger setzt voraus, dass die Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb erfolgt, der sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet und als Ausbildungsstätte anerkannt ist.
Verfahrensablauf
- Der Antrag ist unter Verwendung des Vordrucks bei der Bewilligungsstelle zu stellen.
- Der Antrag kann bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
- Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen.
Insbesondere sind dies:- eine Projektbeschreibung,
- ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen,
- Kostenvoranschläge und Genehmigungen.
- Anträge für Kleinprojekte (Gesamtausgaben bis 50.000,00 EUR) sind an den Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Forsthof 1, 19374 Parchim, OT Damm zu richten.
- Für Zuwendungen über 1.000,00 EUR ist vor der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle die Zustimmung vom Landesjagdbeirat sowie von der Landesjägerschaft Mecklenburg-Vorpommern einzuholen.
- Für den Verwendungsnachweis und die Auszahlung wird ein Formular bereitgestellt.
- Der Verwendungsnachweis ist bis zu einer Zuwendungshöhe von höchstens 50.000,00 EUR als einfacher Verwendungsnachweis zugelassen und spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Ansprechpunkt
Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Forsthof 1
19374 Parchim OT Damm
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Paulshöher Weg 1
19048 Schwerin
Rechtsbehelf
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der aus der Jagdabgabe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Handlungsgrundlage(n)
- § 16 Landesjagdgesetz (LJagdG M-V)
- Jagdabgabeverordnung (JagdabgVO M-V)
- Jagdabgabeförderrichtlinie (JagdAbgFöRL MV)
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Insbesondere sind dies:
- eine Projektbeschreibung,
- ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen,
- Kostenvoranschläge,
- Genehmigungen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.04.2024