Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.
Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Zuständige Stelle
- Ämter
- Amtsfreie Gemeinden
- Kreisfreie Städte
Handlungsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1 StVO
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
15.12.2022