Gerichtsentscheidungen einsehen
Sie können Im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) Entscheidungen der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 einsehen, soweit diese von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen werden. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht in anonymisierter Form anfordern.
Anonymisierte Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in das Landesrechts-Informationssystem LARIS eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern dort noch nicht veröffentlicht worden ist, können Sie kostenfrei die Einstellung in die Datenbank - gern per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens - beantragen. Soweit Sie eine unmittelbare Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie dies bitte ausdrücklich an. Die Übersendung von Entscheidungen ist als Justizverwaltungsangelegenheit kostenpflichtig.
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts M-VOnlineservice
Onlinedienst Gerichtsentscheidungen Veröffentlichung
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die unmittelbare Entscheidungsübersendung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist kostenpflichtig.
- Versandart E-Mail: 1,50 Euro pro Entscheidung
- Versandart Post:
- Seitenanzahl bis 50: 0,50 Euro pro Seite
- Seitenanzahl ab 51: 0,15 Euro pro Seite
Hinweise (Besonderheiten)
- Keine
Voraussetzungen
- Keine
Verfahrensablauf
- Keine
Fristen
Keine
Handlungsgrundlage(n)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 19
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20
- Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) - Anlage Kostenverzeichnis
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
28.04.2023