Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen
Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Bauherr oder Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.
Verfahrensablauf
Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.
Fristen
- Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung des Gebäudes
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Erfüllungserklärung
- Berechnungen
- Energieausweis[e]
- gegebenenfalls:
- Lieferantenbescheinigung
- Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.03.2024