Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
- Forstamt
- bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.09.2024