Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Antragsformular

Zuständige Stelle

  • Forstamt
  • bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.09.2024

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler