Anliegen von A bis Z

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Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Onlineservice

Die Anwendung kann kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich.

Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.

Fristen

Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage
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