Meldung von Änderungen an die Krankenkasse
Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen. Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.
Zuständige Stelle
Ihre Krankenkasse
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Verfahrensablauf
Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.06.2012